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   LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06   

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https://dejure.org/2007,6560
LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06 (https://dejure.org/2007,6560)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06 (https://dejure.org/2007,6560)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 TaBV 203/06 (https://dejure.org/2007,6560)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG, § 14 AÜG
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Eingliederung eines Leiharbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungsrechte bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern; Mitbestimmungspflichtigkeit der Eingliederung eines Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers; Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats vor dem Beginn der personellen Maßnahme; Beteiligungsrecht bei ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; AÜG § 14

  • RA Kotz

    Leiharbeiterbeschäftigung - Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungspflichtige Eingliederung des Leiharbeitnehmers bei Austausch eines bereits mitbestimmungspflichtig eingestellten Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kurze Beschäftigung von Leiharbeitern - Betriebsrat muß zustimmen!

Besprechungen u.ä.

  • trittin-rechtsanwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 99 BetrVG; § 14 AÜG
    Mitbestimmen beim Eingliedern von Leiharbeitnehmern (RA Wolfgang Trittin / RA Patrick Fütterer; AiB Nr 3/2008, 171)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Niedersachsen, 13.10.1999 - 13 TaBV 106/98

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates; Mitbestimmungsrecht des

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Die Arbeitgeberin verweist zwar zutreffend darauf, dass das LAG Niedersachsen die Mitbestimmungspflichtigkeit derartiger Maßnahmen verneint hat, wenn der Verleiher dem entleihenden Arbeitgeber nur eine nach Qualifikation und Anzahl bestimmte Überlassung von Arbeitnehmern schuldet (LAG Niedersachen 13. Oktober 1999 - 13 TaBV 106/98 - Juris, zu II 3).

    Für die Arbeitgeberin ist die Rechtsbeschwerde gemäß §§ 72 Abs. 2 Nr. 2, 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen der Divergenz zum Beschluss des LAG Niedersachsen vom 13. Oktober 1999 (a.a.O.) zuzulassen.

  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus allerdings die Ansicht vertreten, dass Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung unter Umständen gewisse Beschränkungen des Umfangs der Unterrichtungspflicht rechtfertigen können (BAG 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 2, zu II 4, 5; 06. Juni 1978 - 1 ABR 66/75 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 6, zu II 1 a).

    Er sei dagegen nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen vor der Einstellung die Identität der verliehenen Arbeitnehmer zu klären, wenn es ihm auf diese nicht ankommt (vgl. etwa LAG Köln 12. Juni 1987 - 4 TaBV 10/87 - DB 1987/2106; Wensing/Freise BB 2004/2238, 2239 f.; Kraft Anm. AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 2, zu II 2 c; Hunold BB 1976/648, 651; Schüren-Hamann AÜG 2. Aufl. § 14 Rn 158; Thüsing AÜG § 14 Rn 165; Fitting BetrVG 23. Aufl. § 99 Rn 153; GK-BetrVG-Kraft/Raab 8. Aufl. § 99 Rn 91; weitergehend dagegen Ulber AÜG 3. Aufl. § 14 Rn 152; Boemke/Lembke AÜG 2. Aufl. § 14 Rn 102).

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Maßgeblich ist die Eingliederung dieser Personen in den vom Arbeitgeber organisierten arbeitstechnischen Zwecke des Betriebs (vgl. etwa BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23, zu B II 1, m.w.N.).
  • LAG Köln, 12.06.1987 - 4 TaBV 10/87
    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Er sei dagegen nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen vor der Einstellung die Identität der verliehenen Arbeitnehmer zu klären, wenn es ihm auf diese nicht ankommt (vgl. etwa LAG Köln 12. Juni 1987 - 4 TaBV 10/87 - DB 1987/2106; Wensing/Freise BB 2004/2238, 2239 f.; Kraft Anm. AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 2, zu II 2 c; Hunold BB 1976/648, 651; Schüren-Hamann AÜG 2. Aufl. § 14 Rn 158; Thüsing AÜG § 14 Rn 165; Fitting BetrVG 23. Aufl. § 99 Rn 153; GK-BetrVG-Kraft/Raab 8. Aufl. § 99 Rn 91; weitergehend dagegen Ulber AÜG 3. Aufl. § 14 Rn 152; Boemke/Lembke AÜG 2. Aufl. § 14 Rn 102).
  • BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75

    Betriebsrat und Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus allerdings die Ansicht vertreten, dass Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung unter Umständen gewisse Beschränkungen des Umfangs der Unterrichtungspflicht rechtfertigen können (BAG 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 2, zu II 4, 5; 06. Juni 1978 - 1 ABR 66/75 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 6, zu II 1 a).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 52/99

    Feststellungsinteresse bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Dieser Beschluss ist nach wie vor divergenzfähig, da der in dem auf diesen Beschluss folgenden Rechtsbeschwerdeverfahren ergangene Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG 05. Oktober 2000 - 1 ABR 52/99 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 35) diesen Teil des vom LAG Niedersachsen entschiedenen Streitgegenstandes nicht erfasst.
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Begründet ist er nur dann, wenn der vom Antragsteller geltend gemachte Anspruch in allen von dem Antrag erfassten Fallgestaltungen besteht (BAG 06. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78/379, zu B II 2; 19. Juli 1997 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80/296, zu II 3).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Der Arbeitgeber muss zumindest einen Teil der Arbeitgeberstellung gegenüber der betroffenen Person wahrnehmen (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 51/04 - EzA BetrVG 2001, § 99 Einstellung Nr. 4, zu B I 1, m.w.N.).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Begründet ist er nur dann, wenn der vom Antragsteller geltend gemachte Anspruch in allen von dem Antrag erfassten Fallgestaltungen besteht (BAG 06. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78/379, zu B II 2; 19. Juli 1997 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80/296, zu II 3).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
    Dies gilt auch für personelle Maßnahmen im Sinne von § 99 BetrVG (vgl. etwa BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36, zu B II 1; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98/70, zu B II 1 a).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

  • LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09

    Verstoß gegen einen Unterlassungstitel nach § 23 Abs 3 S 1 BetrVG

    Auf Antrag des Betriebsrats stellte die erkennende Kammer mit rechtskräftigem Beschluss vom 16. Januar 2007 (- 4 TaBV 203/06 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 66, zu II 2 b) fest, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, den Betriebsrat beim Austausch von Leiharbeitnehmern durch den Verleiher während einer Verleihperiode bezüglich der neu eingegliederten Arbeitnehmer gemäß §§ 99, 100 BetrVG zu beteiligen.

    Allerdings steht aufgrund des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 16. Januar 2007 (a.a.O.) zwischen den Beteiligten rechtskräftig fest, dass der Austausch von Leiharbeitnehmern während einer Entleihperiode erneut als Einstellung nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.

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